Jugend-, Senioren- u. Rollitaxi

Für die Nutzung des Jugend-, Senioren- und Rollitaxi benötigen Sie einen Berechtigungsschein.
Diesen können Sie bei der Stadtverwaltung Sinzig beantragen oder hier herunterladen.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann Unterschrieben, zusammen mit einem Passfoto und Kopie der entsprechenden Berechtigung zurück an die Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, in 53489 Sinzig.

Jugendtaxi

Alle Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren bekommen jeden Freitag bis Sonntag, am Abend vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Karneval jeweils von 18 bis 3 Uhr im gesamten Stadtgebiet Sinzig (inkl. Ortsteilen) einen Zuschuss von 3 €/pro Person und Fahrt.

Seniorentaxi

Senioren ab dem vollendeten 70. Lebensjahr fahren im gesamten Stadtgebiet Sinzig (inkl. Ortsteilen) zum halben Preis, jedoch maximal bis zu 8 € pro Fahrt.
Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Rollitaxi

Behinderte Mitbürger mit den Merkzeichen "G", "H" und "aG" im Schwerbehindertenausweis fahren ebenfalls im gesamten Stadtgebiet Sinzig (inkl. Ortsteilen) zum halben Preis, jedoch maximal bis zu 8 € pro Fahrt.
Eine zeitliche Begrenzung gibt es auch hier nicht.

Wie bekommen Sie den Zuschuss?

Hierzu bestellen Sie ein Taxi über die unten stehenden Rufnummern, zeigen vor Fahrtbeginn dem Fahrer Ihren Berechtigungsschein und quittieren ihm die Fahrt im Anschluss. Dieser zieht dann den entsprechenden Zuschlag bei dem zu bezahlenden Fahrpreis ab.